Entgegen der ursprünglichen Planungen wurde der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung zum Jahreswechsel nicht auf 4,4 % erhöht, sondern beträgt unverändert 4,2 %.
Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 % auch in diesem Jahr wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich.
Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rund 23,3 Mio. Euro vor. Dieser wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26. November 2020 auf insgesamt 32,5 Mio. Euro erhöht.
Damit wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales