Einen Monatsbeitrag sparen
Wenn Sie – und eventuell mitversicherte Angehörige – ein Jahr lang keine ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie im Wahltarif VIACTIV Prämie einen Monatsbeitrag von uns zurück. Und zwar nicht nur Ihren Anteil, sondern auch den Ihres Arbeitgebers. Empfohlene Vorsorgemaßnahmen sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgeschlossen. Dazu gehören: Check-up-Untersuchungen, Krebsvorsorge, Zahnprophylaxe, Leistungen während Schwangerschaft und Mutterschaft, Vorsorge für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie allgemeine Präventionsmaßnahmen.
Kein finanzielles Risiko
Sollten Sie doch einmal krank werden, gehen Sie ganz einfach wie gewohnt zum Arzt. Durch den Wahltarif entsteht für Sie kein finanzieller Nachteil. Sie müssen im betreffenden Jahr lediglich auf eine Rückerstattung verzichten. Ganz wichtig: Unbehandelte Krankheiten können schwere Folgen haben. Wer langfristig mit guter Gesundheit punkten will, sollte also nicht bewusst auf wichtige Untersuchungen verzichten.
Auszahlung Ihrer Prämie
Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen haben innerhalb des vergangenen Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch genommen, die über die oben genannten Leistungen hinausgehen? Dann erhalten Sie von uns im Wahltarif VIACTIV Prämie ein Zwölftel der in diesem Kalenderjahr für Sie gezahlten Beiträge (maximal 600 Euro) zurück. Bitte haben Sie etwas Geduld. In vielen Fällen erreichen uns die letzten Rechnungen einzelner Vertragspartner erst spät im Folgejahr. Das heißt, wir können Ihren Prämienanspruch zuverlässig im 4. Quartal des Folgejahres prüfen. Danach überweisen wir Ihnen die Prämie umgehend auf Ihr Konto. Für das Prämienjahr 2022 dürfen Sie sich also auf eine Auszahlung im 4. Quartal 2023 freuen.
Prämienschädliche Leistungen
Ihre Gesundheit steht für uns stets an erster Stelle. Deshalb können Sie auch im Wahltarif VIACTIV Prämie alle wichtigen Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen ohne die Auszahlung Ihrer Prämie zu gefährden. Dazu zählt neben den empfohlenen Vorsorgeangeboten für Erwachsene und Kinder (U-Untersuchungen, Zahnvorsorge, Krebsvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge) auch die Teilnahme an zertifizierten Sport- und Gesundheitskursen im Rahmen unseres jährlichen Präventionsbudgets. Diese Leistungen sind prämienunschädlich. Wir haben Ihnen hier eine Liste mit allen prämienunschädlichen Leistungen zusammengestellt. Diese können Sie auch gern Ihrem Arzt zeigen.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein Rezept (z.B. für die Pille zur Empfängnisverhütung) ausstellt oder Sie im Zuge einer Vorsorgemaßnahme weitergehend versorgt (z.B. medikamentöse Behandlung Ihres Zahnfleisch nach der Zahnsteinentfernung). Werden diese Leistungen mit uns abgerechnet, wirken sie sich prämienschädlich aus. D.h. Sie verlieren Ihren Anspruch auf die Beitragsrückerstattung im Folgejahr. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin im Zweifelsfall vorher auf Ihre Teilnahme an unserem Wahltarif hinzuweisen.
Wahltarif abschließen
Der Wahltarif VIACTIV Prämie ist kostenfrei. Um teilzunehmen, füllen Sie bitte einfach unsere Teilnahmeerklärung aus und senden Sie diese unterschrieben an uns zurück. Der Tarif wirkt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem er gewählt wurde. Und zwar auch rückwirkend. D.h. Sie können sich auch noch am Jahresende entscheiden, sich für den Wahltarif einzuschreiben. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Tarif verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Frist schriftlich kündigen.