Ist Ihr Praktikum nicht in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben und Sie erhalten Arbeitsentgelt, so besteht grundsätzlich Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Ist Ihr Arbeitsentgelt nicht höher als 505 Euro im Monat und die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung sind erfüllt, so ist die kostenfreie Familienversicherung möglich.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Praktikum Bestandteil der Studien- oder Prüfungsordnung ist. Handelt es sich um ein Vor- oder Nachpraktikum, so besteht eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung bei uns. Dies ist unabhängig von der Einkommenshöhe.
Handelt es sich um ein Zwischenpraktikum, so ist eine Familienversicherung möglich, sofern die Einkommensgrenze von 505 Euro im Monat nicht überschritten wird und die übrigen Voraussetzungen für die Familienversicherung auch vorliegen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Krankenversicherung der Studenten möglich.