Spezieller Krankenversicherungszuschuss
Die Abkürzung "BAföG" steht für das lange Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz. Obwohl sprichwörtlich also eigentlich ein Gesetz, ist mit BAföG meistens der finanzielle Zuschuss gemeint, mit dem der Staat Studenten und Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildungszeit unterstützt. In der Regel erhalten sie eine Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen.
Weil die Kosten für die Krankenversicherung zu den Lebenshaltungskosten im Studium zählen, können auch die Beiträge zur Krankenversicherung durch BAföG bezuschusst werden. In der Regel dann, wenn man als Student nicht mehr familienversichert ist und seine Beiträge selbst zahlt.
Versicherungsbescheinigung für Antragsteller
Um BAföG-Leistungen zu beantragen, müssen Sie üblicherweise einen Nachweis über Ihre Versicherung beim BAföG-Amt einreichen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu jederzeit gerne eine aktuelle Versicherungsbescheinigung aus. Über Ihren Antrag und die Höhe des Zuschusses entscheidet anschließend das BAföG-Amt.