Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung benötigen wir zur endgültigen Beitragsberechnung eine Kopie Ihres Einkommensteuerbescheides in vollständiger Form. Hierfür ist es wichtig, dass Sie uns alle Seiten des Bescheides einreichen.
Zum Einreichen Ihres vollständigen Einkommensteuerbescheides haben Sie drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt mit Ablauf des zu berichtigenden Kalenderjahres. Ihren Einkommensteuerbescheid 2020 müssen Sie demnach bis zum 31. Dezember 2023 einreichen.
Sie haben für die Jahre 2018 und 2019 die Frist verpasst? Dann haben Sie aufgrund einer Gesetzesänderung noch bis zum 15.12.2024 Zeit uns den vollständigen Einkommensteuerbescheid einzureichen.