Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung benötigen wir zur endgültigen Beitragsberechnung eine Kopie Ihres Einkommensteuerbescheides in vollständiger Form. Hierfür ist es wichtig, dass Sie uns alle Seiten des Bescheides einreichen.
Zum Einreichen Ihres vollständigen Einkommensteuerbescheides haben Sie drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt mit Ablauf des zu berichtigenden Kalenderjahres. Ihren Einkommensteuerbescheid 2021 müssen Sie demnach bis zum 31. Dezember 2024 einreichen.