Vorversicherungszeit erfüllen
Um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden, muss eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Konkret heißt das, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens bis zur Rentenantragstellung zu 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein müssen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie eigenständiges Mitglied oder familienversichert gewesen sind. Versicherungszeiten beim früheren Träger der Sozialversicherung in den neuen Bundesländern werden ebenso angerechnet.
Erziehungszeiten anrechnen lassen
Seit dem 1. August 2017 können für jedes Kind - dazu gehören auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder - pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden. Unabhängig von den tatsächlichen Kindererziehungszeiten. Diese Regelung gilt auch für die Rentner, die ihren Rentenantrag bereits vor dem 01. August 2017 gestellt und die Vorversicherungszeit bisher nicht erfüllt hatten. Soweit noch nicht geschehen, können VIACTIV-Versicherte nachträglich Elternnachweise (zum Beispiel eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde) einreichen.
Voraussetzungen für die Anrechnung sind:
- Die Geburt erfolgte bis zur Rentenantragstellung bzw. die Rechtsstellung eines Stief-, Pflege- oder Adoptivkindes ist spätestens bis zum Tag der Rentenantragstellung erlangt worden
- Bei Adoptivkindern gilt die Elterneigenschaft nur, wenn die Adoption innerhalb der Altersgrenzen für die Familienversicherung erfolgt ist
- Die Stiefkindern gilt die Elterneigenschaft nur, wenn die Eheschließung innerhalb der Altersgrenzen für die Familienversicherung erfolgt ist und das Stiefkind auch vor Erreichen der Altersgrenzen in dem gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurde
Mitglied werden
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich schnell und unkompliziert als Rentner bei der VIACTIV versichern. Hierzu müssen Sie lediglich unsere Beitrittserklärung ausfüllen und diese unterschrieben an uns zurücksenden. Als zusätzlichen Nachweis benötigen wir außerdem Ihren aktuellen Rentenbescheid. Ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft profitieren Sie von unserem vollen Leistungs- und Serviceangebot. Ihre Beiträge behält Ihr Rentenversicherungsträger aus Ihrer Rente ein und leitet diese automatisch an uns weiter.