Kostenloser Gesundheitsschutz für Ihren Partner
Ob Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben - mit unserer kostenfreien Familienversicherung kann auch Ihr Partner von den erstklassigen Gesundheits- und Serviceleistungen der VIACTIV profitieren.
Voraussetzungen
- Das Einkommen mitversicherter Familienangehöriger darf die Grenze von monatlich 505 Euro (für das Jahr 2024) nicht übersteigen. Zum Einkommen zählen auch Miet- und Zinseinkünfte sowie Renten. Seit dem 01.07.2024 zählt der pauschale Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten, der separat zur Rente bis 30.11.2025 ausgezahlt wird, ebenfalls zum Einkommen. Für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung ("Minijob") liegt die Einkommensgrenze bei 538 Euro.
- Mitversicherte Angehörige dürfen nicht hauptberuflich selbständig sein oder anderweitig gesetzlich versichert sein. Zudem muss sich ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befinden.
- Bei einer Scheidung endet auch die Familienversicherung. In diesem Fall senden Sie uns bitte sofort eine Kopie Ihres Scheidungsurteils mit dem Vermerk der Rechtskraft zu. Ihren geschiedenen Ehepartner beraten wir gern über den weiteren Versicherungsschutz.
Familienversicherung beantragen
Um Ihren Partner beitragsfrei mitzuversichern, füllen Sie bitte einfach unseren Familienversicherungsbogen aus und senden Sie diesen unterschrieben an uns zurück. Das entsprechende Formular können Sie schnell und bequem online herunterladen.
Sie können die Familienversicherung für Ihre Angehörigen auch problemlos über die VIACTIV-App beantragen. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
Download
Laden Sie die VIACTIV-App einfach im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter.
Wichtiger Hinweis: Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sofort mit. Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Familienversicherung stets zu prüfen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir diese nicht rückwirkend beenden müssen und Ihnen und Ihren mitversicherten Angehörigen keine Nachteile entstehen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.