Ihre elektronische Gesundheitskarte dient Ihnen in erster Linie dazu, sich in Arztpraxen oder Krankenhäusern als leistungsberechtigt auszuweisen. Auf diese Weise lässt sich Ihre medizinische Versorgung so unbürokratisch wie möglich gestalten. Kein langes Ausfüllen der immer gleichen Formulare, keine Tippfehler. Durch das Einlesen Ihrer Karte sind Ihre Daten sofort korrekt im System. Die anfallenden Kosten können anschließend direkt mit uns abgerechnet werden.
Wenn Sie Ihre eGK umdrehen, wird diese automatisch zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). So können Sie sich auch innerhalb der EU und in einigen anderen Ländern ohne viel Aufwand ärztlich versorgen lassen.
Ihre Gesundheitskarte ist Ihr Nachweis, dass Sie versichert sind. Außerdem dient sie zur Abrechnung. Doch sie kann deutlich mehr: Mit Ihrer Karte und der zugehörigen PIN können Sie auch viele digitale Gesundheitsservices nutzen. Zum Beispiel Ihre elektronische Patientenakte oder die App „Das E-Rezept“ der gematik.
Auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte stehen Ihr Name, der Name und die Nummer Ihrer Krankenkasse und Ihre Versichertennummer. Daneben finden sich einige technische Details wie die Kartenfolgenummer und ein Hinweis zur Softwareversion Ihrer Karte. All dies – ergänzt um Ihr Geburtsdatum, Ihr Geschlecht, Ihre Anschrift und Ihren Versichertenstatus – ist auch auf dem Speicherchip hinterlegt. Bei Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ist zusätzlich ein Foto aufgedruckt. So lässt sich der Missbrauch Ihrer Karte weitgehend verhindern. Bei Bedarf kann die Karte mit Blindenschrift versehen werden.
Auf der Rückseite findet sich Ihre Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Hier sind neben Ihrem Namen und Geburtsdatum auch die Kartennummer und ein Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Zudem gibt es ein Feld für Ihre Unterschrift.
Die VIACTIV Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Schlüssel zu einem modernen und vernetzten Gesundheitssystem. Hier finden Sie alle Angaben auf Ihrer Karte erklärt.
Nummern 1 - 6
Der Mikrochip enthält alle wichtigen Verwaltungsdaten, unter anderem Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Geburtsdatum und Versichertenstatus.
Ihr Vor- und Zuname weisen Sie als Karteninhaber aus.
Das Lichtbild für alle Versicherten ab 15 Jahren hilft, Verwechslungen und Missbrauch zu vermeiden.
Ihre Versichertennummer, die lebenslang gültig bleibt – auch wenn Sie die Krankenkasse wechseln.
NFC-Symbol und Card Access Number (CAN): Dank integrierter NFC-Technologie (Near Field Communication) können Sie Ihre Gesundheitskarte auch kontaktlos nutzen. Der Zugriff ist jedoch erst nach Eingabe der sechsstelligen CAN möglich. So sind Ihre Daten optimal geschützt.
Die Generationsnummer gibt Auskunft über das Alter Ihrer Gesundheitskarte. Seit dem 1. Januar 2019 sind ausschließlich Karten der zweiten Generation mit dem Aufdruck „G2“ bzw. „G2.1“ gültig.
Nummern 7 - 10
Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite bestätigen Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Kartennutzung bei uns versichert sind.
Das Ablaufdatum gibt an, bis wann Ihre eGK gültig ist. Eine neue Karte senden wir Ihnen automatisch zu. Bitte beachten Sie, dass Ihre Karte auch zu einem früheren Zeitpunkt ungültig werden kann, zum Beispiel bei einer Namensänderung oder dem Ende Ihrer VIACTIV-Versicherung.
Ihre eGK gilt zugleich als europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC). Vorausgesetzt, alle Felder auf der Rückseite sind vollständig mit Ihren Daten gefüllt. Bei einem Unfall oder akuten Beschwerden können Sie so in der gesamten EU, in der Schweiz und in vielen weiteren Ländern medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt am besten online unter viactiv.de/ehic.
Hinweis zur Entsorgung: Ihre eGK enthält einen Mikrochip und zählt daher zu den Elektrogeräten. Bitte werfen Sie Ihre abgelaufene Gesundheitskarte nicht in den Hausmüll, sondern geben Sie sie bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab. Um Missbrauch zu vermeiden, empfehlen wir, den Chip vorher zu zerschneiden und persönliche Daten unkenntlich zu machen.
Die elektronische Patientenakte macht den Austausch wichtiger Gesundheitsdaten deutlich leichter. Mit Ihrer ePA können Sie Diagnosen, Laborbefunde, Arztberichte und Co. sicher an einem Ort verwalten. Bei Bedarf kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin dann schnell darauf zugreifen.
Dies geschieht natürlich nur mit Ihrer Erlaubnis. Wer welche Daten in Ihrer ePA speichern oder lesen darf, entscheiden Sie allein. Die Nutzung der ePA ist komplett freiwillig.
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Sie können Ihr E-Rezept auf verschiedenen Wegen einlösen. Zum Beispiel mit Hilfe Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
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Für Sie, Ihre Ärzte und Ihre Apotheker ist es wichtig, zu wissen, welche Medikamente Sie in welcher Dosierung einnehmen. Zusammen mit Ihrem Arzt können Sie diese Informationen in einem elektronischen Medikationsplan auf Ihrer Gesundheitskarte speichern. So können Sie gefährliche Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten vermeiden.
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Ihr persönlicher Notfalldatensatz hilft in Situationen, in denen Sie selbst keine Auskunft über Ihren Gesundheitsstatus geben können. Zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall hatten und bewusstlos sind. Auf Ihren Wunsch kann Ihr Arzt entsprechende Infos auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. Im Notfall sind Ersthelfer dann schneller informiert und können etwaige Vorerkrankungen, Allergien oder Implantate berücksichtigen.
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