Sabbatical für Arbeitnehmer
Das so genannte Arbeitszeitmodell ist für Arbeitnehmer die wohl komfortabelste Möglichkeit eines Sabbaticals: Der Arbeitnehmer verzichtet dabei vor dem Sabbatical auf einen Teil seines Verdienstes und lässt sich diesen dann während der Auszeit auszahlen. Das Beschäftigungsverhältnis bleibt also weiterhin bestehen und der Arbeitgeber zahlt mit dem Verdienst auch die Beiträge zur Krankenversicherung weiter.
Anders sieht es beim unbezahlten Urlaub aus: Weil Arbeitgeber bei unbezahltem Urlaub keinen Lohn zahlen, entfallen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Als Mitarbeiter genießen Sie dennoch einen Monat lang den Versicherungsschutz. Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger als einen Monat, müssen Sie sich selbst versichern. Wenn Sie danach die Arbeit wieder aufnehmen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie wieder bei den Versicherungen an.
Weltweit sicher unterwegs
Auch Ihr Aufenthaltsort während eines Sabbaticals hat Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung: So ändert sich beispielsweise nichts, wenn Sie während Ihrer Auszeit in Deutschland bleiben. Auch wenn Sie für einige Wochen in Ländern der EU unterwegs sind, hat das keine Veränderungen bei Ihrem Versicherungsschutz zur Folge. Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine Welt- bzw. Fernreise außerhalb Europas? Dann nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt zur VIACTIV auf. Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten, Ihren gesetzlichen Leistungsanspruch sinnvoll zu erweitern. Zum Beispiel mit einer kostengünstigen Reisezusatzversicherung unseres Partners Barmenia.