Sie beziehen eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann bekommen Sie ab Juli 2024 einen pauschalen Rentenzuschlag. Vorausgesetzt, die Rente wurde Ihnen erstmals zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschlag auch, wenn Ihre jetzige Rente (z. B. Altersrente) an eine solche Rente anschließt.
Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag einfach anhand Ihres Rentenbetrags berechnet. Dieser Zuschlag wird Ihnen getrennt von Ihrer Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann anhand Ihrer persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Sie bekommen ihn zusammen mit Ihrer Rente.
Wichtig: Diese Rentenzuschläge gelten als Rentenleistung und sind daher beitragspflichtig.
Als versicherungspflichtiges Mitglied müssen Sie nichts weiter tun. Die Beiträge für Ihren Rentenzuschlag werden automatisch von Ihrem Rentenversicherungsträger abgeführt. So wie bei Ihrer Rente auch.
Sie sind freiwilliges Mitglied? Dann wird Ihnen Ihr Rentenzuschlag brutto ausgezahlt. Teilen Sie uns die Höhe Ihres Rentenzuschlags einfach mit, indem Sie uns die entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Wir beziehen Ihren Rentenzuschlag dann sofort in die laufende Erhebung Ihrer monatlichen Beiträge ein. Tun Sie dies nicht, erheben wir die Beiträge aus Ihrem Rentenzuschlag rückwirkend. Dies geschieht dann nach dem 01.12.2025, wenn Ihr Rentenversicherungsträger alle Daten gemeldet hat.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 0800 3638428.