Voller Schutz als studierender Arbeitnehmer
Aus der Sicht der Sozialgesetzgebung ist alles ganz einfach: Wer ein duales Studium absolviert, ist Arbeitnehmer und muss sich folglich als Arbeitnehmer krankenversichern. In der Regel endet also - auch für junge Erwachsene unter 25 Jahren - mit Aufnahme des dualen Studiums die beitragsfreie Familienversicherung.
Der Beitrag berechnet sich auf Basis des bundeseinheitlichen Beitragssatzes von 14,6 Prozent des Verdienstes. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Arbeitgeber übernehmen die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages. Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 900 Euro im dualen Studium kostet Sie die Krankenversicherung bei der VIACTIV rund 80 Euro. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Damit sind Sie rundum abgesichert und können sich voll und ganz der reibungslosen Verbindung von Theorie und Praxis widmen. Mit unseren Vorsorgeleistungen und den zahlreichen Zusatzangeboten kommt Ihre Gesundheit ganz sicher nicht zu kurz.