14-tägige Meldefrist beachten
Damit Ihr neuer Arbeitgeber rechtzeitig die Anmeldung für Sie bei uns vornehmen kann, benötigt er innerhalb der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn die Information über Ihre Krankenkassenwahl.
Bescheinigung im Mitgliederbereich anfordern
Ihr neuer Arbeitgeber wünscht trotz des elektronischen Verfahrens eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform? Selbstverständlich stellen wir Ihnen diese gerne aus.
In unserem Mitgliederbereich „VIACTIV Service-Online“ können Sie die Versicherungsbescheinigung für Ihren neuen Arbeitgeber schnell und bequem anfordern. Füllen Sie hierzu einfach unser Online-Formular aus. Wir benötigen dabei die folgenden Angaben von Ihnen:
- Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei Ihrem alten Arbeitgeber
- Beschäftigungsbeginn bei Ihrem neuen Arbeitgeber
- Name, Telefonnummer und Anschrift Ihres neuen Arbeitgebers
- Angaben zum jährlichen Bruttoeinkommen (in Bezug auf die gesetzliche Einkommensgrenze von 62.100 Euro)
Sobald uns alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellen wir die Bescheinigung umgehend aus und senden sie Ihnen per Post zu.