Nicht mehr als zwei Prozent
Die Summe aller Zuzahlungen eines Erwachsenen - die sogenannte Eigenbeteiligung - darf im Jahr nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen betragen. Für chronisch Kranke liegt die Summe der Eigenbeteiligung bei maximal einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge, Kapitalzinsen und Mieteinnahmen.
Für familienversicherte Kinder und Ehepartner, die mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten zusätzliche Freibeträge. Sie werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und bei der Berechnung der Höchstgrenze von den jährlichen Bruttoeinnahmen abgezogen.
Jahr |
Freibetrag Ehe- oder Lebenspartner |
Freibetrag je Kind |
2020 |
5.733 Euro |
7.812 Euro |
2021 |
5.922 Euro |
8.388 Euro |
2022 |
5.922 Euro |
8.548 Euro |
2023 |
6.111 Euro |
8.952 Euro |
2024 |
6.363 Euro |
9.312 Euro |
2025 |
6.741 Euro |
9.600 Euro |
Persönliche Belastungsgrenze ermitteln
Mit Ausnahme der Zuzahlungen für Zahnersatz werden alle Zuzahlungen, die Sie im Laufe eines Jahres leisten, aufsummiert. Um nachzuweisen, dass Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie entsprechende Rechnungen und Quittungen sammeln.
Sie wollen wissen, wo Ihre persönliche Belastungsgrenze liegt? Kein Problem! Mit unserem Zuzahlungsrechner können Sie diesen wichtigen Wert schnell und bequem online ermitteln.