Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen
Vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag, den sogenannten Heil- und Kostenplan. Darin sind alle aus medizinischer Sicht notwendigen Behandlungsmaßnahmen sowie die dafür anfallenden Kosten aufgeführt. Um die Kostenübernahme durch die VIACTIV zu beantragen, schickt Ihr Arzt uns den Heil- und Kostenplan elektronisch zu.
Unsere Experten prüfen dann, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen angemessen sind und Sie dank regelmäßiger Vorsorge Anspruch auf höhere Zuschüsse haben. Anschließend erhalten Sie von uns eine schriftliche Kostenzusage. Diese ist nur für den geprüften Heil- und Kostenplan gültig - und zwar für maximal sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums muss die genehmigte Behandlung durch Ihren Zahnarzt begonnen werden. Andernfalls verfällt die Zusage und Sie müssen die Kostenübernahme erneut beantragen oder verlängern lassen.
Direkte Abrechnung über Ihre Versichertenkarte
Den genehmigten Zuschuss rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab. Hierzu müssen Sie nur Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vorlegen. Über den verbleibenden Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall reichen Sie die Rechnung über Ihren Eigenanteil zur Erstattung einfach dort ein.