Heil- und Kostenplan: Behandlungsplan und Kostenvoranschlag in einem
Der Heil- und Kostenplan (HKP) übernimmt zwei Funktionen: Er dokumentiert, wie die geplante Behandlung aussehen soll, und führt detailliert auf, welche Kosten aller Voraussicht nach dafür entstehen. Im Prinzip ist er vergleichbar mit dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt, auch wenn das im ersten Moment vielleicht komisch klingt. Das Dokument selbst besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält alle Angaben, die für die Abrechnung mit der Krankenkasse notwendig sind. Teil 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Behandlungsmaßnahmen gewünscht sind, die über die Regelversorgung hinausgehen. Also Leistungen, die nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden.
Teil 1 wird in der Regel als sogenannter eHKP elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Er wird Ihnen nicht mehr ausgehändigt. Allerdings sollte er Ihnen von Ihrem Zahnarzt erklärt werden.
Heil- und Kostenplan – Inhalte und Genehmigungsverfahren
Schritt 1: Ärztlichen Befund und Kostenplanung einholen
Das erste Blatt des Heil- und Kostenplans beinhaltet die geplante Versorgung, die Höhe der Festzuschüsse und eine Aufstellung der Gesamtkosten. Geplante Privatleistungen werden auf Blatt zwei des HKP aufgeführt.
Schritt 2: Genehmigung durch die VIACTIV
So ausgefüllt übermittelt Ihr Zahnarzt den HKP an die VIACTIV. Wir prüfen die geplante Behandlung und die Kosten. Anschließend ermitteln wir, wie hoch unsere Zuschüsse ausfallen und in welcher Höhe wir aufgrund regelmäßiger Zahnarztbesuche einen Bonus berücksichtigen können. Danach kann die Behandlung beginnen. Der von uns genehmigte HKP ist ein halbes Jahr gültig.
Schritt 3: Abrechnung der Behandlungskosten
Nach Abschluss der Behandlung übermittelt Ihr Zahnarzt die tatsächlich angefallenen Kosten. Das ist die Grundlage für die Abrechnung mit uns sowie für die Rechnung über Ihren Eigenanteil. Unser Chatbot I.D.A. berechnet Ihnen gerne die voraussichtliche Höhe Ihres Eigenanteils.
Zuschüsse und Boni zum Heil- und Kostenplan
Unser Zuschuss zum Zahnersatz wird auf Grundlage befundbezogener Festzuschüsse gebildet. Er deckt rund 60 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Beachten Sie bitte: Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert. Das heißt, dass der Festzuschuss nicht automatisch auch 60 Prozent der Kosten Ihrer Regelversorgung beträgt.
Sofern Sie mindestens fünf Jahre lang regelmäßig die empfohlenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, kann die VIACTIV Ihren Festzuschuss auf 70 Prozent erhöhen. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Festzuschuss auf 75 Prozent.
Insgesamt kann die VIACTIV also bis zu 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung übernehmen. Die übrigen 25 Prozent machen Ihren Eigenanteil aus. Ihnen steht selbstverständlich frei, sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine höherwertige Versorgung zu entscheiden. Die Zuschüsse der Krankenkasse bleiben jedoch immer gleich.