In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene seine Zustimmung vor seinem Tod dokumentiert hat. Wenn keine Entscheidung vorliegt, werden die Angehörigen zu dem vermeintlichen Willen befragt.
Im Ausland gelten vor allem die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Das heißt: Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod ausgesprochen hat, kommt automatisch als Spender infrage. Bei Todesfällen im Ausland greift die gesetzliche Regelung des jeweiligen Landes – ein weiterer Grund, die eigene Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren.
Häufig stellt sich die Frage nach einer Organ- und Gewebespende sehr plötzlich. Liegt dann keine dokumentierte Entscheidung vor, müssen Angehörige diese für den Verstorbenen übernehmen. Das kann sehr belastend und überfordernd sein. Das Gute: Egal, ob Ihre Entscheidung nun für oder gegen eine Organspende ausfällt. Sie können diese jetzt schon hinterlegen: im digitalen Organspende-Register der Bundesregierung. Das hilft im Zweifel allen Beteiligten! Der Eintrag ist natürlich freiwillig und absolut kostenlos. Außerdem kann er jederzeit geändert und widerrufen werden.
Wir schicken Ihnen den Ausweis bequem per Post zu.