Zahnvorsorge für Kinder ab dem 6. Monat
Gesetzlich krankenversicherte Kinder im Alter von 6.bis zum vollendeten 33. Lebensmonat haben seit dem 1. Juli 2019 Anspruch auf drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt.
- FU 1: 6. bis 9. Lebensmonat
- FU 2: 10. bis 20. Lebensmonat
- FU 3: 21. bis 33 Lebensmonat
Daran schließen sich die bereits bestehenden drei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder von zweieinhalb Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (ein Tag vor dem 6. Geburtstag ). Jedes Kind hat Anspruch auf insgesamt drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU1 - FU3). Diese sollten möglichst in bestimmten Altersphasen erfolgen:
- FU 1: 30. bis 42. Lebensmonat
- FU 2: 49. bis 52. Lebensmonat
- FU 3: 60. bis 72. Lebensmonat
Dabei wird geprüft, ob alle Zähne altersgerecht angelegt sind und ob es Anzeichen für ein erhöhtes Kariesrisiko gibt. Zahnfehlstellungen, verkürzte Lippenbändchen oder Zahnfleischentzündungen können so frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden. Zusätzlich wird die Zahnoberfläche mit Fluoridlack remineralisiert, um das Zahnschmelz zu härten. Darüber hinaus erhalten Eltern wertvolle Tipps für eine zahngesunde Ernährung sowie für die altersgerechte Zahnpflege. Zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen sollten dabei jeweils mindestens zwölf Monate liegen.
Zahnvorsorge für Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren gibt es ergänzend zur normalen Vorsorge das sogenannte "IP-Programm" (IP=Individualprophylaxe), ein spezielles Angebot zur zahnärztlichen Prophylaxe. Das IP-Programm läuft über drei Jahre und sieht innerhalb dieses Zeitraums zwei Zahnarztbesuche jährlich vor. Thema ist dabei nicht nur die Einübung und Kontrolle der Mundhygiene, sondern auch die Aufklärung über Ursachen und Entstehung von Karies und Parodontitis. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer Hinweise zu einer zahngesunden Ernährung. Weitere Informationen wird Ihnen Ihr Zahnarzt geben.
Kostenübernahme
Sämtliche Kosten für die beschriebenen Vorsorgeuntersuchungen werden von der VIACTIV übernommen. Sie brauchen beim Zahnarzt lediglich Ihre Versichertenkarte bzw. die Ihres Kindes vorzulegen. Ihr Zahnarzt rechnet die Kosten dann direkt mit uns ab.