Je nach Behandlungsart und verwendetem Material können die Kosten für Zahnfüllungen sehr unterschiedlich ausfallen. Welche Art von Füllungstherapie VIACTIV-Versicherte zuzahlungsfrei in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Defekt einen gut sichtbaren Schneide- oder Eckzahn (Frontzahnbereich) betrifft oder einen der dahinterliegenden Zähne (Seitenzahnbereich).
Füllungen im Frontzahnbereich
Bei zu behandelnden Zähnen im Frontzahnbereich übernimmt die VIACTIV grundsätzlich die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen aus Komposit. Das Gemisch aus Kunstharz, Kunststoff und kleinen Quarzpartikeln ist sehr belastbar. Es wird in formbarem Zustand in den Zahn eingesetzt und anschließend Schicht für Schicht ausgehärtet.
Füllungen im Seitenzahnbereich
Bei Schäden im Seitenzahnbereich kommen Füllungen aus verschiedenen Marteralien zum Einsatz. Welche dies konkret sind, besprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt. Amalgamfüllungen werden seit dem 01.01.2025 nicht mehr verwendet. Es besteht jedoch kein Anlass, intakte Füllungen austauschen zu lassen.
Direkte Abrechnung über Ihre Versichertenkarte
Die Kosten für die oben genannten Füllungstherapien werden von Ihrem Zahnarzt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte direkt mit uns abgerechnet. Selbstverständlich können Sie als Patient jederzeit selbst entscheiden, welches Material bzw. welche Art von Füllung Sie wünschen. Etwaige Mehrkosten müssen Sie dann allerdings selbst tragen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Zusammen mit unserem Partner, der privaten Barmenia Krankenversicherung, bieten wir Ihnen hierzu verschiedene kostengünstige Tarife an.