Indikationsgruppen und Behandlungsplan
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung durch die VIACTIV vorliegen, entscheidet Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie an schweren Anomalien (z.B. angeborenen Missbildungen des Gesichts und der Kiefer, skelettalen Dysgnathien oder verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen) leiden. Anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) klassifiziert Ihr Zahnarzt den Schweregrad und erstellt einen Behandlungsplan. Die Praxis reicht diesen Behandlungsplan anschließend bei der VIACTIV ein.
Volle Kostenübernahme bei entsprechender Indikation
Bei Erwachsenen kann die VIACTIV die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen frühestens bei Indikationen ab Schweregrad 4 übernehmen. 80 Prozent werden dabei von Ihrem Kieferorthopäden während der Behandlung direkt mit uns abgerechnet. Die verbleibenden 20 Prozent zahlen zunächst Sie selbst. Wir erstatten Ihren geleisteten Eigenanteil umgehend, wenn uns Ihr Kieferorthopäde schriftlich mitgeteilt hat, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist. Liegt keine ausreichende medizinische Begründung für eine Behandlung vor, können wir die Kosten leider nicht für Sie übernehmen.