Ab 35 Jahren haben Versicherte nach den ärztlichen Richtlinien alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening. Dabei werden Hautveränderungen und auffällige Muttermale genau untersucht, um einen Hautkrebs frühzeitig auszuschließen oder schnellstmöglich behandeln zu können. Die Kontrolle beim Hautscreening erfolgt durch den geschulten Blick des Arztes. Er benötigt hierfür keinerlei Hilfsmittel. Abgerechnet wird die Untersuchung direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Inhalte eines Hautkrebs-Screenings
- Erfassung von allgemeinem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen (Anamnese)
- Visuelle Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut mittels vergrößernder Sehhilfe (inkl. Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie)
- Mitteilung und Dokumentation
- Abschließende Beratung
Kostenloser Check für Personen unter 35 Jahren
Weil wir Sie gerne schon früher bei dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme unterstützen möchten, haben wir regionale Sonderverträge für junge Erwachsene unter 35 Jahren geschlossen. Durch die Sonderverträge können Versicherte auch in einem jüngeren Alter von der regelmäßigen Kontrolluntersuchung profitieren und die Leistungen werden direkt über die eGK abgerechnet. Am besten erfragen Sie vor der Untersuchung direkt in Ihrer Arztpraxis, ob diese an dem Versorgungsvertrag teilnimmt. Falls sie nicht teilnimmt, können wir die Kosten für diese privatärztliche Rechnung nicht übernehmen.
Seit dem 15.01.2024 haben wir zusätzlich einen bundesweiten Versorgungsvertrag geschlossen. Über die folgende Suchfunktion können Sie eine teilnehmende hautärztliche Praxis in Ihrer Nähe finden und das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos in Anspruch nehmen.