Versicherungsschutz
Kranken- und Pflegeversicherung
Während der Pflegezeit sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Besteht die Möglichkeit der Familienversicherung, müssen Sie diese wählen. Wer keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, muss sich während der Pflegezeit freiwillig oder privat versichern. Auf Antrag kann die Pflegekasse der Pflegeperson die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Pflegeversicherung der VIACTIV übernimmt für Pflegende die Beiträge zur Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegende nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich anderweitig erwerbstätig ist, keine Vollrente wegen Alters bezieht oder die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat. Die Höhe der von uns gezahlten Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und der von ihr bezogenen Leistungsart (z. B. Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Leistungen für ambulante Pflege).
Darüber hinaus werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Hierbei ist grundsätzlich erforderlich, dass unmittelbar vor der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestanden hat oder eine Leistung der Arbeitslosenversicherung bezogen wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche verteilt auf mindestens zwei Tage erfolgt.
Unfallversicherung
Während ihrer Pflegetätigkeit ist der Unfallversicherungsschutz automatisch sichergestellt. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Bei einem Unfall dürfen Pflegende nicht vergessen anzugeben, dass sich der Unfall während ihrer Pflegetätigkeit ereignet hat. Nur dann greift die Unfallversicherung.