Für eine Pflegezeit neben Beruf oder Ausbildung muss es ein naher Angehöriger sein, der pflegebedürftig ist und dem Sie während dieser Bedürftigkeit beistehen möchten.
Zu den nahen Verwandten zählen folgende Personen:
- Ehe- und Lebenspartner
- Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Eltern
- Geschwister und Kinder
- Stief-, Schwieger- und Großeltern
- Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder
- Schwägerinnen und Schwager
Unterschieden wird zwischen einem Anspruch nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz. Über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen beraten wir Sie gern.