Gut zu wissen: Ab dem 01.01.2025 steigen die Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege um 4,5 Prozent. Das heißt für Sie: Sie bekommen im neuen Jahr mehr Geld von uns. Wir zahlen Ihnen bis zu 1.685 Euro im Rahmen der Verhinderungspflege. Zusätzlich können Sie bis zu 843 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Mit der VIACTIV Pflegekasse sind Pflegebedürftige auch beim Ausfall einer privaten Pflegeperson bestens abgesichert. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zur Ersatz- bzw. Verhinderungspflege. Einzige Voraussetzung: Vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer Ersatzpflege müssen Sie bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein. Das Vorliegen eines Pflegegrades während dieser Zeit ist nicht zwingend notwendig. Die Ersatzpflege kann sowohl durch eine andere Privatperson, die nicht mit Ihnen in einem Haushalt lebt oder nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert ist, als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Ist auch dies nicht möglich, kann die pflegebedürftige Person übergangsweise in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht für bis zu 42 Tage pro Jahr und beträgt höchstens 1.612 Euro. Dieser Betrag kann um bis zu 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege, also auf maximal 2.418 Euro, erhöht werden. Diese Mittel können zum Beispiel für Fahrkosten, Verdienstausfälle oder Kosten für einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden. Darüber hinaus werden 50 Prozent des zuvor gezahlten Pflegegeldes auch während einer Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt.
Hinweis: Wenn die Ersatzpflege von Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad oder von Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben, durchgeführt wird, ist die Kostenübernahme auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Werden außerdem Fahrkosten und Verdienstausfall nachgewiesen, so zahlen wir auch diese Kosten.
Neue Regelung ab 01.01.2024 für pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen und höchstens 1.612 Euro im Kalenderjahr. Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
Wird die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen sichergestellt, wird die Verhinderungspflege von der Pflegekasse grundsätzlich in der Höhe des zweifachen monatlichen Pflegegeldes gezahlt. Entstehen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege besondere Aufwendungen, könne diese von der Pflegekasse bei Nachweis erstattet werden. Dies kann zum Beispiel Nettoverdienstausfall bei unbezahltem Urlaub oder Fahrkosten sein. Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges werden in Anlehnung an des Recht der allgemeinen Krankenversicherung pro gefahrenen Kilometer 0,20 Euro als Fahrkostenersatz angesetzt. Die Gesamtaufwendungen dürfen 1.612 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dieser Jahresbetrag kann um bis zu 1.774 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege, also maximal auf 3.386 Euro aufgestockt werden.
Um unseren Zuschuss für Ersatzpflege zu erhalten, füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück. Nach Genehmigung des Antrages benötigen wir noch einen Nachweis über die entstandenen Kosten. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit der Genehmigung des Antrages. Nach Eingang des ausgefüllten Nachweises überweisen wir den entsprechenden Betrag dann direkt auf Ihr Konto. Ein externer Pflegedienst kann die Kosten direkt mit der VIACTIV abrechnen.
Laden Sie das benötigte Antragsformular direkt hier herunter.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an folgende Adresse:
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
Möchten Sie Verhinderungspflege für sich selbst beantragen? Dann können Sie dies problemlos über die VIACTIV-App erledigen. Ihre persönlichen Daten sind dann bereits für Sie hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
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