Besondere Betreuung zu festen Zeiten
Die Tages- oder Nachtpflege wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet. Sie kann einzeln oder als Ergänzung zur häuslichen Pflege erfolgen. In der Regel wird der Pflegebedürftige dabei zu Hause abgeholt und für einen fest vereinbarten Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut. Anschließend kehrt er wieder nach Hause in seine gewohnte Umgebung zurück.
Höhe der finanziellen Unterstützung
In den Pflegegraden 2 bis 5 beteiligt sich die VIACTIV Pflegekasse - zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen - an den Kosten einer Tages- oder Nachtpflege. Mit welchen monatlichen Zuschüssen Sie rechnen können, erfahren Sie in der folgenden Tabelle.
Pflegegrad |
Höchstbeträge |
2 |
689 Euro |
3 |
1.298 Euro |
4 |
1.612 Euro |
5 |
1.995 Euro |
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro mit den Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege verrechnen lassen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Rechnungen bei uns einreichen.
Antrag und Auszahlung
Um unsere finanzielle Unterstützung für eine Tages- oder Nachtpflege zu erhalten, füllen Sie einfach unseren Antrag aus und reichen Sie diesen unterschrieben bei uns ein. Wir rechnen die Kosten dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel direkt mit dem Leistungserbringer ab.