Hilfe beim Putzen, Begleitung für Spaziergänge, vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim – mit dem Entlastungsbetrag unterstützt die VIACTIV Pflegekasse pflegebedürftige Menschen genau dort, wo konkreter Bedarf besteht. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten Personen, die zuhause gepflegt werden, bis zu 125 Euro im Monat für frei wählbare Leistungen aus den folgenden Bereichen:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
allgemeine Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zuhause oder in einer ambulanten Wohngruppe gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag ist stets zweckgebunden. Voraussetzung für die Auszahlung ist außerdem, dass die Leistung durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird.
Pflegebedürftige Personen in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 v. H. des Pflegesachleistungsbetrages nach § 36 SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen, soweit für die entsprechenden Leistungsbeträge keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden (Umwandlungsanspruch).
Anspruchsberechtigte sind versicherte Personen, die
- ausschließlich Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI),
- Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI) oder
- ausschließlich Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
beziehen.
In den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können unter anderem auch Privatpersonen den Entlastungsbetrag als Nachbarschaftshilfe abrechnen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Für eine ausführliche Beratung dazu, nutzen Sie unsere VIACTIV Pflegeberatung unter der 0800 589 13 51. Weitere Informationen zu unserer Servicenummer finden Sie zudem unter Pflege-Hotline | VIACTIV Krankenkasse.
Der Entlastungsbetrag muss nicht extra beantragt werden. Um ihn zu erhalten, müssen Sie lediglich Belege der in Anspruch genommenen Leistungen bei der VIACTIV einreichen. Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erstattet die VIACTIV Pflegekasse den entsprechenden Betrag direkt auf Ihr Konto. Maximal 125 Euro im Monat. Dabei gilt: Wird der Betrag in einem Kalendermonat nicht voll ausgeschöpft, bleibt der Anspruch innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bestehen. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können sogar bis in das darauf folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.