Höhe der finanziellen Unterstützung
Pflegegrad |
Betrag |
1 |
125 Euro |
2 |
689 Euro |
3 |
1.298 Euro |
4 |
1.612 Euro |
5 |
1.995 Euro |
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegesachleistungen
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag, der auch für die Sachleistung durch den Pflegedienst eingesetzt werden kann. Wichtig ist, dass die Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten erbracht wird, mit denen die VIACTIV einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Antrag und Auszahlung
Beim Antrag auf Pflegeleistungen können Sie zwischen Pflegegeld, also Geldleistungen für die häusliche Pflege durch Privatpersonen, und den oben beschriebenen Sachleistungen wählen. Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt monatlich durch die VIACTIV Pflegekasse direkt auf Ihr Konto. Pflegesachleistungen hingegen werden von uns direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet.