Unkomplizierte Versorgung mit Einweg-Hilfsmitteln
Zur Versorgung und zum Schutz des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson kommen täglich Dinge zum Einsatz, die in der Regel zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, zum Beispiel saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutze, Einmallätzchen, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel. Um Pflegebedürftigen und Pflegenden das Leben zu erleichtern, ermöglicht die VIACTIV eine dauerhafte Direktversorgung.
Direkte Abrechnung ohne Extrakosten
Für Verbrauchshilfsmittel stehen Pflegebedürftigen 40 Euro im Monat zur Verfügung (rückwirkend zum 01.04.2020 bis zunächst 31.12.2021 wird dieser Betrag auf 60 Euro monatlich erhöht). Dabei ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Die VIACTIV überprüft bereits bei der Bestimmung des Pflegegrades, ob eine Dauergenehmigung zur Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln erteilt werden kann. Sie erhalten einen entsprechenden Vordruck auch im Sanitätshaus oder in der Apotheke. Mit der Dauergenehmigung kann der Dienstleister dann die benötigten Hilfsmittel regelmäßig nach Hause liefern und direkt mit uns abrechnen. Sollte ein privater Kauf, zum Beispiel in einer Drogerie, erforderlich sein, können Sie die Quittung zur Erstattung bei uns einreichen.