Höhe des monatlichen Pflegegeldes
Pflegegrad |
Betrag |
2 |
332 Euro |
3 |
573 Euro |
4 |
765 Euro |
5 |
947 Euro |
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld
Anspruch auf Pflegegeld haben Sie mit dem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Darüber hinaus müssen Sie, wenn Sie Ihr monatliches Pflegegeld ausgezahlt bekommen möchten, sicherstellen, dass alle erforderlichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise sichergestellt sind. Solch eine selbst organisierte Pflege kann zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen erfolgen.
Verbindliche Beratungsbesuche
Pflegegeldbezieher sind dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen. Diese werden von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen beim Pflegebedürftigen zu Hause durchgeführt. In den Pflegegraden 2 und 3 muss der Beratungsbesuch einmal halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich erfolgen. Die Kosten des Beratungsbesuches übernimmt die Pflegekasse der VIACTIV. Sollten Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen werden.
Antrag und Auszahlung
Beim Antrag auf Pflegeleistungen können Sie zwischen sogenannten Sachleistungen, also der direkten Abrechnung mit einem Pflegedienst, und Geldleistungen, dem oben beschriebenen Pflegegeld, wählen. Die Auszahlung erfolgt anschließend zu Beginn jeden Monats durch die VIACTIV Pflegekasse direkt auf Ihr Konto.