Bis zu acht Wochen Ersatzbetreuung im Pflegeheim
Wenn die Pflegekraft für längere Zeit ausfällt oder die nötige Rund-um-die-Uhr-Versorgung zeitweilig nicht leisten kann, ist Kurzzeitpflege oft die beste Lösung. Dabei wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut und versorgt. Um das Finanzielle kümmert sich die VIACTIV Pflegekasse: mit einem Zuschuss von bis zu 1.774 Euro für acht Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr. Durch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege kann dieser Betrag sogar erhöht werden. Fur acht Wochen Kurzzeitpflege stehen somit maximal 3.386 Euro jährlich zur Verfügung. Außerdem werden während der Kurzzeitpflege 50 Prozent Ihres normalen Pflegegeldes weitergezahlt.
Voraussetzungen und Beantragung
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege. Um diesen zu erhalten, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück. Die Kosten für die pflegerische Versorgung und Betreuung werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet, für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst aufkommen. Gegebenenfalls können Sie sich diese aber über den monatlichen Entlastungsbetrag zurückholen.