Kombinieren Sie die beste Pflege
Mit der VIACTIV Pflegekasse können Sie bei der häuslichen Pflege nicht nur zwischen Sach- und Geldleistungen wählen, sondern diese auch Ihrer individuellen Situation entsprechend kombinieren. Dabei übernehmen wir zunächst die Sachleistungen – rechnen also mit dem beauftragten Pflegedienst ab – und zahlen Ihnen anschließend zusätzlich ein prozentual-anteiliges Pflegegeld, falls Ihr Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
Rechenbeispiel für eine Kombinationsleistung ab 01.01.2025
Wie das Prinzip Kombinationsleistung funktioniert, zeigt das folgende Rechenbeispiel für den Pflegegrad 3:
Der Pflegedienst berechnet Ihnen für seine monatlichen Leistungen 817,80 Euro. Laut Gesetz beträgt Ihr monatlicher Gesamtanspruch in Pflegegrad 3 jedoch 1.497 Euro. Es wurden also nur 60 Prozent des verfügbaren Budgets ausgeschöpft. Folglich besteht noch ein Anspruch auf die verbleibenden 40 Prozent des Pflegegeldes (100 Prozent wären in diesem Beispiel 599 Euro.) Dem Pflegebedürftigen (bzw. seiner Pflegeperson) stehen also noch 239,60 Euro monatliches Pflegegeld zu.
Antrag und Auszahlung
Um Kombinationsleistungen von der VIACTIV Pflegekasse zu beziehen, füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und reichen Sie dieses unterschrieben bei uns ein. Wir rechnen dann direkt mit dem beauftragten Pflegedienst ab und überweisen etwaige Restansprüche des Pflegegeldes auf Ihr Konto.
Mögliche Alternative: Kombinationsleistung im festen Verhältnis
Sie können auch vorher festlegen, wie viel Prozent Ihres Gesamtanspruchs Sie als Sach- und als Geldleistung nutzen möchten. Das nennt sich dann Kombinationsleistung im festen Verhältnis. Ein Beispiel: Wenn Sie das Verhältnis 60:40 wählen, stehen Ihnen 60 Prozent Ihres Gesamtanspruchs für die Abrechnung mit dem Pflegedienst zur Verfügung. 40 Prozent zahlen wir Ihnen jeweils zum Monatsbeginn als Pflegegeld aus. Diese Abrechnungsform eignet sich, wenn Ihr Pflegedienst jeden Monat den gleichen Pauschalbetrag abrechnet. Das kommt allerdings eher selten vor. Denn in der Regel wirkt sich schon die unterschiedliche Anzahl von Tagen eines Monats auf die Abrechnungssumme aus. Außerdem gibt es keine Schlussabrechnung am Jahresende. Und Sie sind in jedem Fall ein halbes Jahr an das gewählte Verhältnis gebunden. In den meisten Fällen empfehlen wir daher die reguläre Kombinationsleistung. Denn nur so können wir anhand der exakten Abrechnungen immer den genauen, höchstmöglichen Restanspruch für Sie ermitteln. Sie möchten dennoch die Kombinationsleistung im festen Verhältnis nutzen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.