Kombinieren Sie die beste Pflege
Mit der VIACTIV Pflegekasse können Sie bei der häuslichen Pflege nicht nur zwischen Sach- und Geldleistungen wählen, sondern diese auch Ihrer individuellen Situation entsprechend kombinieren. Dabei übernehmen wir zunächst die Sachleistungen – rechnen also mit dem beauftragten Pflegedienst ab – und zahlen Ihnen anschließend zusätzlich ein prozentual-anteiliges Pflegegeld, falls Ihr Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
Rechenbeispiel für eine Kombinationsleistung
Wie das Prinzip Kombinationsleistung funktioniert, zeigt das folgende Rechenbeispiel für den Pflegegrad 3:
Der Pflegedienst berechnet Ihnen für seine monatlichen Leistungen 817,80 Euro. Laut Gesetz beträgt Ihr monatlicher Gesamtanspruch in Pflegegrad 3 jedoch 1.363 Euro. Es wurden also nur 60 Prozent des verfügbaren Budgets ausgeschöpft. Folglich besteht noch ein Anspruch auf die verbleibenden 40 Prozent des Pflegegeldes (100 Prozent wären in diesem Beispiel 545 Euro.) Dem Pflegebedürftigen (bzw. seiner Pflegeperson) stehen also noch 218 Euro monatliches Pflegegeld zu.
Antrag und Auszahlung
Um Kombinationsleistungen von der VIACTIV Pflegekasse zu beziehen, füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und reichen Sie dieses unterschrieben bei uns ein. Wir rechnen dann direkt mit dem beauftragten Pflegedienst ab und überweisen etwaige Restansprüche des Pflegegeldes auf Ihr Konto.