Finanzielle Unterstützung bei Pflege im Heim
Pflegebedürftige, die sich für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung entscheiden, werden umfassend von der VIACTIV Pflegekasse unterstützt. Hierzu übernehmen wir Kosten, die im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung, der medizinischen Behandlung und der sozialen Betreuung anfallen. In welcher Höhe wir Sie in den unterschiedlichen Pflegegraden finanziell unterstützen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Pflegegrad |
Monatlicher Leistungsbetrag |
1 |
125 Euro |
2 |
770 Euro |
3 |
1.262 Euro |
4 |
1.775 Euro |
5 |
2.005 Euro |
Individuelle Kosten
Pflegeheime sind gesetzlich dazu verpflichtet, über die einzelnen Leistungen nach Art und Umfang Auskunft zu geben. Neben Pflege-, Behandlungs- und Betreuungskosten sind dies in der Regel Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für spezielle Zusatzleistungen. Hinzukommen können außerdem Investitionskosten und eine Ausbildungsumlage.
Unterkunft und Verpflegung
Wie auch bei der häuslichen Pflege muss der Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen. Dzu gehören neben den Mahlzeiten, auch die Zimmerreinigung sowie andere Service-Leistungen. Diese Kosten sind übrigens für alle Bewohner gleich. Ausnahme: Wenn Nahrung über eine Magensonde verabreicht wird, sinkt der Anteil der Verpflegungskosten und muss getrennt und transparent auf der Abrechnung ausgewiesen werden.
Investitionskosten
Auch für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten und die Instandhaltung des Pflegeheims fallen Kosten an, die als monatlicher Betrag auf alle Heimbewohner verteilt werden. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen, so können Sie in einzelnen Bundesländern Pflegewohngeld beantragen. Entsprechende Auskünfte kann Ihnen das Pflegeheim oder das Sozialamt geben.
Ausbildungsumlage
Wenn Ihr Pflegeheim zugleich Ausbildungsbetrieb für die Berufe Altenpflege und Altenpflegehilfe ist, werden auch die anfallenden Ausbildungsvergütungen auf die Bewohner umgelegt. Diese betragen - je nach Bundesland - zwei bis drei Euro pro Tag und müssen ebenfalls von Ihnen selbst gezahlt werden.
Eigenanteil
Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, zahlen zusätzlich zu dem Betrag, den die Pflegeversicherung der VIACTIV bezuschusst noch einen Eigenanteil. Dieser ist für alle Bewohner unabhängig vom Pflegegrad gleich, allerdings ist die Höhe des Eigenanteils von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, weswegen ein Vergleich in jedem Fall lohnt.
Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind – wie bisher auch - abhängig von der Verweildauer.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
Bezugsdauer |
Leistungszuschlag |
bis 12 Monate |
15 % |
mehr als 12 Monate |
30 % |
mehr als 24 Monate |
50 % |
mehr als 36 Monate |
75 % |
Zusatzleistungen
Für zusätzlichen Komfort bei Unterkunft oder Verpflegung und andere Sonderleistungen, die über die notwendigen pflegerisch-betreuenden Leistungen hinausgehen, fallen Extrakosten an, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wichtig: Wenn Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, muss darüber im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Nur wenn das der Fall ist, dürfen Ihnen diese später berechnet werden.
Vergütungsvereinbarung
Generell gibt es zwei Wege, wie die Kosten für die stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung mit der VIACTIV abrechnet werden können. Der Normalfall ist, dass die Pflegeeinrichtungen direkt mit der VIACTIV abrechnen. Dafür besitzen die meisten Pflegeeinrichtung eine Vergütungsvereinbarung mit der VIACTIV Pflegekasse. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Pflegeheim eine solche Vereinbarung besitzt, dann fragen Sie am besten direkt vor Ort nach. Man wird Ihnen sicherlich Auskunft geben.