Individuelle Sterbebegleitung – ambulant oder stationär
Ziel einer Hospiz- und Palliativversorgung ist es, Menschen ein Sterben in Würde und möglichst ohne Schmerzen zu erlauben. Möglich ist dies zuhause mit Unterstützung eines ambulanten Hospizdienstes oder in einem Hospiz. Abhängig von der jeweiligen individuellen Situation übernimmt die VIACTIV die Kosten für eine ambulante oder auch stationäre bzw. teilstationäre Palliativversorgung. Auf Wunsch beraten unsere Pflege-Experten Sie zu diesem sensiblen Thema auch gerne persönlich.
Ambulante Versorgung ohne Antrag und Extrakosten
Ambulante Hospizdienste bieten in der schwierigen Situation des bevorstehenden Todes eine respektvolle Begleitung und umfassende Beratung. Allerdings übernehmen sie keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten, so dass sie einen stationären oder teilstationären Hospizaufenthalt nicht immer ersetzen können. VIACTIV-Versicherte können ambulante Hospizdienste kostenfrei und ohne vorherige Absprache mit uns in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich dazu einfach an den Dienst Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Stationäre Versorgung mit ärztlicher Verordnung
Eine stationäre oder teilstationäre Hospizversorgung ist eine Option für Schwerkranke, die nicht im Pflegeheim oder zuhause palliativmedizinisch versorgt werden können oder wollen. Die Atmosphäre im Hospiz ist familiär und beruhigend, bietet aber gleichzeitig eine bestmögliche medizinische Betreuung. Die Angehörigen können rund um die Uhr zu Besuch kommen und auch über Nacht bleiben. Pflegeheime und Krankenhäuser können diese aufeinander abgestimmte Kombination nicht leisten.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme bei stationärer oder teilstationärer Hospizversorgung ist eine entsprechende Empfehlung durch einen Vertrags- oder Krankenhausarzt. Dieser muss bescheinigen, dass eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung mit einer Lebenserwartung von wenigen Monaten, Wochen oder Tagen vorliegt, die eine stationäre bzw. teilstationäre Versorgung notwendig macht. Betroffene und Angehörige zahlen in diesem Fall nichts. Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt 95 Prozent der Kosten für die stationäre Hospizbehandlung. Der Rest wird über die Einrichtung finanziert.
Hospizversorgung für schwerkranke Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen Hospizversorgung in Anspruch nehmen. Ab der Diagnosestellung einer lebensbegrenzenden Erkrankung sollen die regelmäßigen Aufenthalte im Hospiz der gesamten Familie als Entlastung dienen. Denn auch Eltern und Geschwister werden dort besonders betreut und können sich mit Hilfe geschulter Fachkräfte mit dem Thema Sterben auseinandersetzen.
Bis zu drei Monate Pflegezeit für Angehörige
Sollten Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase begleiten, können Beschäftigte sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu diesem Pflegezeitmodell oder bei den Experten unserer Pflege-Hotline.