Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige in den unterschiedlichsten Bereichen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie in Pflegegrad 4 rechnen können.
1.775 Euro monatlich oder 15 Prozent des Heimentgelts (bis zu 266 Euro monatlich) bei Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind – wie bisher auch - abhängig von der Verweildauer.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
Bereits ab Januar 2024 erhalten pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (die Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs) Zugriff auf den Gemeinsamen Jahresbetrag.
Sie können bereits ab diesem vorgezogenen Datum 100 Prozent der zu diesem Zeitpunkt geltenden Höchstbeträge für Kurzzeitpflege (in 2024: 1.774 Euro) als Verhinderungspflegeleistung umwidmen lassen. Ebenso entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege und die Höchstdauer für Verhinderungspflege wird auf acht Wochen erweitert.
Kostenerstattung für Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Antragstellung
Alle Pflegebedürftigen haben darüber hinaus Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hausnotrufgeräte. Außerdem können verschiedene ambulante Leistungen miteinander kombiniert werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, welches zu zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen führt. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft.
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