Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige in den unterschiedlichsten Bereichen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie in Pflegegrad 2 rechnen können.
Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind – wie bisher auch - abhängig von der Verweildauer.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
Alle Pflegebedürftigen haben darüber hinaus Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hausnotrufgeräte. Außerdem können verschiedene ambulante Leistungen miteinander kombiniert werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, welches zu zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen führt. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft.
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