Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige in den unterschiedlichsten Bereichen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie in Pflegegrad 2 rechnen können.
Bis 31.12.2024:
770 Euro monatlich für vollstationäre Pflege
Ab 01.01.2025:
805 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege
Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind – wie bisher auch - abhängig von der Verweildauer.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
15 Prozent des Heimentgelts (bis zu 266 Euro monatlich/
bis zu 278 Euro monatlich ab 01.01.2025) für Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Bis 31.12.2024:
1.612 Euro für 42 Tage im Jahr
Der Betrag kann sich um bis zu 806 Euro aus Mitteln der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege erhöhen.
Ab 01.01.2025:
1.685 Euro für 42 Tage im Jahr
Der Betrag kann sich um bis zu 843 Euro aus Mitteln der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege erhöhen.
Bis 31.12.2024:
1.774 Euro für 56 Tage im Jahr
Der Betrag kann sich um maximal weitere 1.612 Euro aus Mitteln der nicht verbrauchten Ersatzpflege erhöhen.
Ab 01.01.2025:
1.854 Euro für 56 Tage im Jahr
Der Betrag kann sich um maximal weitere 1.685 Euro aus Mittel der nicht
verbrauchten Ersatzpflege erhöhen.
Bis 31.12.2024:
bis zu 2.500 Euro für eine Person
bis zu 10.000 Euro für die Gründung einer Wohngruppe
Ab 01.01.2025:
bis zu 2.613 Euro für eine Person
bis zu 10.452 Euro für die Gründung einer Wohngruppe
Bis 31.12.2024:
bis zu 4.000 Euro für Einzelpersonen
bis zu 16.000 Euro für Wohngruppen
Ab 01.01.2025:
bis zu 4.180 Euro für Einzelpersonen
bis zu 16.720 Euro für Wohngruppen
Alle Pflegebedürftigen haben darüber hinaus Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hausnotrufgeräte. Außerdem können verschiedene ambulante Leistungen miteinander kombiniert werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, welches zu zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen führt. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft.
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