Antrag auf Pflegeleistungen
Um Sie bei Eintreten einer Pflegesituation angemessen zu unterstützen, benötigen wir einen von Ihnen gestellten Antrag auf Leistungen aus unserer Pflegeversicherung. Dieser Antrag kann zunächst ganz einfach telefonisch bei uns gestellt werden. Wir übermitteln Ihr Anliegen anschließend an den Medizinischen Dienst, der einen Begutachtungstermin zur Ermittlung des Pflegegrads mit Ihnen vereinbart. In einem zweiten Schritt benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Antragsformular, um Detailfragen zu klären.
Ablauf des Begutachtungstermins
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes sind ausgebildete Pflegekräfte und Ärzte, die sich bei einem persönlichen Besuch einen Eindruck der individuellen Pflegesituation verschaffen möchten. Hierzu wird der Gutachter Ihnen Fragen zu Ihrer aktuellen Gesundheitssituation sowie Einschränkungen und Problemen im Alltag stellen.
So können Sie sich vorbereiten
Nicht jeder Pflegebedürftige ist überhaupt in der Lage, über Zustand und Aufwand der eigenen Pflegebedürftigkeit Auskunft zu geben. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson darum zu bitten, beim Gutachtertermin dabei zu sein und Sie zu unterstützen. Wenn es Personen gibt, die Sie pflegen, sollten diese zur Vorbereitung den Zeitaufwand ihrer Tätigkeiten protokollieren und dem Medizinischen Dienst vorlegen. Auch Berichte von Haus- und Fachärzten, Krankenhausaufenthalten oder Pflegedokumentationen - falls vorhanden - können bei der Begutachtung helfen. Dasselbe gilt für eine Aufstellung der Medikamente, die Sie aktuell einnehmen. Diese Dokumente können Hinweise auf die Pflegebedürftigkeit liefern, es reicht aber völlig aus, wenn der Gutachter diese vor Ort einsehen kann. Sie müssen weder vollständig sein noch an uns übermittelt werden.
Pflegegutachten und Einstufung
Im Anschluss an den Termin erstellt der Medizinische Dienst ein Pflegegutachten, das er an die VIACTIV sendet. Dieses Dokument ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Ausführliche Informationen zu Ihrer Einstufung und den Leistungen, die Ihnen in Ihrem Pflegegrad zustehen, erhalten Sie dann umgehend per Post von uns.