Um Sie bei Eintreten einer Pflegesituation angemessen zu unterstützen, benötigen wir einen von Ihnen gestellten Antrag auf Leistungen aus unserer Pflegeversicherung. Dieser Antrag kann zunächst ganz einfach telefonisch bei uns gestellt werden. Wir übermitteln Ihr Anliegen anschließend an den Medizinischen Dienst, der einen Begutachtungstermin zur Ermittlung des Pflegegrads mit Ihnen vereinbart. In einem zweiten Schritt benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Antragsformular, um Detailfragen zu klären.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose, neutrale und individuelle Pflegeberatung. Ganz egal, ob Sie schon einen Pflegegrad haben oder diesen erst beantragen. Einer Ihrer Angehörigen wird gepflegt oder Sie pflegen selbst ehrenamtlich? Auch dann können Sie die Beratung nutzen. Wer Sie beraten soll, entscheiden Sie selbst. Dabei können Sie aus den drei folgenden Möglichkeiten wählen:
Inhalte der Pflegeberatung
Erfahren Sie, welche Unterstützung in Ihrem individuellen Fall möglich und sinnvoll ist. Anhand Ihrer Angaben zu Ihrer persönlichen Situation ermittelt Ihr Berater bzw. Ihre Beraterin Ihre konkreten Bedürfnisse. Außerdem beantwortet er oder sie Ihnen alle pflegerelevanten Fragen. Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim? Oder wünschen sich praktische Tipps für Ihren Pflegealltag? Auch das ist im Rahmen der Beratung möglich.
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes sind ausgebildete Pflegekräfte und Ärzte, die sich bei einem persönlichen Besuch einen Eindruck der individuellen Pflegesituation verschaffen möchten. Hierzu wird der Gutachter Ihnen Fragen zu Ihrer aktuellen Gesundheitssituation sowie Einschränkungen und Problemen im Alltag stellen.
Nicht jeder Pflegebedürftige ist überhaupt in der Lage, über Zustand und Aufwand der eigenen Pflegebedürftigkeit Auskunft zu geben. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson darum zu bitten, beim Gutachtertermin dabei zu sein und Sie zu unterstützen. Wenn es Personen gibt, die Sie pflegen, sollten diese zur Vorbereitung den Zeitaufwand ihrer Tätigkeiten protokollieren und dem Medizinischen Dienst vorlegen. Auch Berichte von Haus- und Fachärzten, Krankenhausaufenthalten oder Pflegedokumentationen - falls vorhanden - können bei der Begutachtung helfen. Dasselbe gilt für eine Aufstellung der Medikamente, die Sie aktuell einnehmen. Diese Dokumente können Hinweise auf die Pflegebedürftigkeit liefern, es reicht aber völlig aus, wenn der Gutachter diese vor Ort einsehen kann. Sie müssen weder vollständig sein noch an uns übermittelt werden.
Im Anschluss an den Termin erstellt der Medizinische Dienst ein Pflegegutachten, das er an die VIACTIV sendet. Dieses Dokument ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Ausführliche Informationen zu Ihrer Einstufung und den Leistungen, die Ihnen in Ihrem Pflegegrad zustehen, erhalten Sie dann umgehend per Post von uns.
Laden Sie hier das benötigte Antragsformular direkt herunter!
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an folgende Adresse. Wir leiten Ihre Antragsunterlagen nach Sichtung an den Medizinischen Dienst zur Begutachtung weiter. Ist eine Prüfung nach Aktenlage nicht möglich, erhalten Sie vom Medizinischen Dienst einen Termin für einen Hausbesuch.
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
Bei den Medizinischen Diensten (MD) gibt es unabhängige Ansprechpersonen (sogenannte Ombudspersonen), an die Sie sich bei Beschwerden über den MD wenden können. Die Ombudsperson wird Ihr Anliegen vertraulich prüfen und kann Sie auch über weitere Auskunfts- und Beratungsstellen informieren. Im Internet finden Sie unter www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/ombudspersonen/ die Ansprechperson, die für Ihr Bundesland zuständig ist. Gerne nennen auch wir Ihnen die zuständige Ansprechperson.
Wichtig: Die Ombudsperson ist nicht beim MD angestellt, sondern arbeitet frei. Alle Informationen und Beschwerden behandelt sie diskret und vertraulich. Sie leistet keine medizinische und rechtliche Beratung
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