Wer sichergehen will, dass bei einer plötzlichen Erkrankung oder nach einem Unfall nur die Behandlung stattfindet, die den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht, kann rechtzeitig vorsorgen: Mittels Patientenverfügung und einem Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) sorgen Sie für die nötige Klarheit.
Den Patientenwillen schriftlich festhalten
Eine schriftliche Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung für den Fall, dass ein Patient oder eine Patientin nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. So ist sichergestellt, dass der Patientenwille befolgt wird. Sei es, um eine bestimmte Behandlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, so müssen ein oder mehrere Vertreter des Patienten gemeinsam mit den behandelnden Ärzten ausgehend vom mutmaßlichen Patientenwillen über weitere Behandlungsschritte entscheiden. Kann dabei keine Einigung erzielt werden, so muss ein Betreuungsgericht hinzugezogen werden.
Für die Erteilung einer Patientenverfügung ist die Volljährigkeit die einzige Voraussetzung. Die Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen und vom Verfasser unterschrieben werden. Sie kann jederzeit durch den Urheber geändert oder widerrufen werden. Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie als Anregung und Formulierungshilfe die Textbausteine des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nutzen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung bei Bedarf schnellstmöglich zur Verfügung steht, empfiehlt sich ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR).