Sie können sich vorübergehend nicht um Ihren Haushalt oder Ihre Kinder kümmern, weil Sie krank sind oder sich in der Schwangerschaft schonen müssen? Dann unterstützt die VIACTIV Sie gerne mit einer Haushaltshilfe. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie die Kostenübernahme beantragen.
Ob Kinderbetreuung, Einkaufen oder Putzen – wenn Sie krank sind, können Sie Ihren Haushalt manchmal nicht selbst bewältigen. Vor allem dann, wenn Sie allein leben oder niemand aus Ihrem Umfeld diese Aufgaben für Sie übernehmen kann. In der Regel haben Sie in diesem Fall Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Gerne erklären wir Ihnen, wie wir Sie in verschiedenen Situationen unterstützen und welche Voraussetzungen dabei gelten.
Haushaltshilfe mit Kind
In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das jünger als 14 Jahre ist oder wegen einer Behinderung besondere Hilfe braucht? Dann haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe. Vorausgesetzt in Ihrem Haushalt gibt es keine andere Person, die den Haushalt für Sie weiterführen kann. Um Sie optimal zu unterstützen, haben wir die Altersgrenze zuletzt von 12 auf 14 Jahre erhöht. Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe:
- Sie können den von Ihnen geführten Haushalt wegen einer ambulanten oder stationären Behandlung nicht weiterführen.
- Sie nehmen an einer von uns finanzierten Reha- oder Vorsorgemaßnahme teil und können sich deswegen nicht um Ihren Haushalt kümmern.
- Sie erhalten häusliche Krankenpflege.
- Sie müssen ein anderes Kind ins Krankenhaus begleiten.
Die Anspruchsdauer beträgt maximal 26 Wochen wegen derselben Erkrankung.
Haushaltshilfe ohne Kind
Auch ohne Kind haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass es in Ihrem Haushalt keine andere Person gibt, die den Haushalt für Sie weiterführen kann. Weitere Bedingungen sind außerdem:
- Sie erholen sich von einem Krankenhausaufenthalt,
- von einer ambulanten Operation oder
- einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Die Anspruchsdauer für Haushalthilfe ohne Kind beträgt maximal vier Wochen.
Haushaltshilfe für Schwangere
Sie sind schwanger oder haben gerade entbunden? Auch dann übernehmen wir bei Bedarf die Kosten einer Haushaltshilfe für Sie. Für genauere Infos dazu folgen Sie bitte dem Link.