Gesund werden – ohne lästigen Papierkram
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Vom Arzt erhalten Sie lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
So funktioniert die elektronische AU
Die AU wird elektronisch von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt digital an Ihre Krankenkasse übermittelt. Ihre Daten sind hierbei durch den verschlüsselten Übertragungsweg perfekt geschützt. Wenn Sie krank sind, müssen Sie also nur noch Ihren Arbeitgeber informieren. Das zusätzliche Versenden Ihrer AU entfällt. Denn auch Ihr Arbeitgeber nimmt an dem neuen Verfahren teil und erhält Ihre AU-Daten auf Anfrage digital von uns. Natürlich ebenfalls verschlüsselt.
Sollte die Übermittlung aus technischen Gründen, zum Beispiel aufgrund einer Störung, nicht möglich sein, wird Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informieren.
Sie erhalten dann in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform.
Reichen Sie uns diese bitte schnellstmöglich ein. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:
Seit dem 1. Januar 2024 nimmt auch die Bundesagentur für Arbeit am eAU-Verfahren teil. Arbeitslosengeld-Beziehende müssen seit diesem Zeitpunkt keinen Papiernachweis mehr vorlegen.