Auch während der Arbeitslosigkeit haben Sie ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an nachweisen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Wege. Falls die elektronische Übermittlung Ihrer AU-Daten einmal aus technischen Gründen in der Arztpraxis nicht funktionieren sollte, können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gerne per Post oder E-Mail schicken – oder auch ganz einfach über die Service-App hochladen! Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Website unter www.viactiv.de/service-app.
Das Krankengeld entspricht Ihrem Arbeitslosengeld I. Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen in dieser Zeit wir für Sie. Kinderlose müssen lediglich den Pflegeversicherungszuschlag von 0,35 Prozent von ihrem Krankengeld selbst entrichten.
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Krankengeld zeitlich begrenzt. Innerhalb von je drei Jahren können wir Ihnen daher maximal für 78 Wochen (546 Kalendertage) Krankengeld wegen derselben Krankheit zahlen. Angerechnet werden dabei alle Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit innerhalb der drei Jahre, also auch die Tage, für die die Agentur die Leistung weitergezahlt hat. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig, wenn Sie sich dem Ende der Bezugszeit nähern.