Besonderer Schutz bei neuem Job
Arbeitgeber sind in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung nicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Mit der VIACTIV sind Sie in dieser Zeit trotzdem bestens abgesichert, denn wir zahlen Ihnen bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall Krankengeld.
Um ihren Krankengeldanspruch geltend zu machen ist es eine Voraussetzung, dass Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an nachweisen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Wege, Sie erhalten nur noch die Ausfertigungen für Ihren Arbeitgeber sowie für sich selbst in Papierform. Falls die elektronische Übermittlung Ihrer AU-Daten einmal aus technischen Gründen in der Arztpraxis nicht funktionieren sollte, können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gerne per Post oder E-Mail schicken – oder auch ganz einfach über die Service-App hochladen! Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Website unter wwww.viactiv.de/service-app.
Gerechnet wird bei der 28-Tage-Regel übrigens nicht ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit, sondern ab Ihrem ersten Arbeitstag (schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten). Sind die ersten 28 Tage vorbei, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen.