Krankengeld und Urlaubsreisen
Wir wollen, dass Sie so schnell wie möglich gesund werden und tatsächlich kann der Aufenthalt im Ausland für Ihre Genesung förderlich sein. Allerdings gilt dies nicht in allen Situationen und bei allen Krankheitsbildern. Rein rechtlich ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie während der Arbeitsunfähigkeit ohne Genehmigung ins Ausland reisen.
Ärztliche Meinung einholen
Damit Sie möglichst schnell wieder gesund werden, empfehlen wir eine geplante Reise während des Krankengeldbezuges mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Um mögliche Probleme beim Krankengeldbezug zu vermeiden, bitten wir Sie auch uns möglichst frühzeitig in Ihre Reisepläne einzubinden.
Arbeitgeber informieren
Steht Ihren Reiseplänen aus medizinischer Sicht nichts im Weg, sollten Sie auch den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber suchen. Hier schaffen offene Gespräche eine Basis für gegenseitiges Vertrauen.
Krank werden im Urlaub
Für eine Krankmeldung während des Urlaubs gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei Erkrankungen im Alltag. Um Missverständnissen vorzubeugen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber auch aus dem Urlaub heraus unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und teilen Sie ihm gegebenenfalls Ihre Urlaubsanschrift mit. Sollten Sie sich im Ausland befinden und unsere Untersützung benötigen oder allgemeine Fragen zum Umgang mit Krankheit im Urlaub haben, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter!