In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr Entgelt vom Arbeitgeber. Hierzu müssen Sie die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU-Bescheinigung - einreichen. Dauert Ihre Erkrankung länger, unterstützt Sie die VIACTIV mit der Zahlung von Krankengeld.
Wir sorgen dafür, dass Sie im Krankheitsfall auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber finanziell abgesichert sind. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie uns von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an die Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Wege, Sie erhalten nur noch die Ausfertigungen für Ihren Arbeitgeber sowie für sich selbst in Papierform. Falls die elektronische Übermittlung Ihrer AU-Daten einmal aus technischen Gründen in der Arztpraxis nicht funktionieren sollte, können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gerne per Post oder E-Mail schicken – oder auch ganz einfach über die Service-App hochladen! Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Website unter www.viactiv.de/service-app.
Wir melden uns dann automatisch bei Ihnen, um mit Ihnen über das Krankengeld zu sprechen und Ihnen nahtlos finanziell unter die Arme greifen zu können.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Der Krankengeld-Höchstbetrag im Jahr 2024 beträgt 120,75 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag.
Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung fallen im Anspruchszeitraum nicht an. Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden allerdings fällig und gehen von Ihrem Bruttokrankengeld ab.
Die voraussichtliche Höhe des Krankengeldes kann Ihnen unser Chatbot I.D.A. gerne vorab berechnen.
Einen festen Stichtag für die Auszahlung Ihres Krankengelds gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Wir zahlen Ihr Krankengeld rückwirkend aus. Denn wir können Ihnen immer nur Krankengeld bis zu dem Datum ausbezahlen, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin uns eine Folgebescheinigung übermittelt, weisen wir das Krankengeld für den neuen Zeitraum an. Um Sie optimal zu unterstützen, gilt für uns natürlich immer: So schnell wie möglich!
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Krankengeld zeitlich begrenzt. Innerhalb von je drei Jahren können wir Ihnen daher maximal für 78 Wochen (546 Kalendertage) Krankengeld wegen derselben Erkrankung zahlen. Angerechnet werden dabei alle Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit innerhalb der drei Jahre, also auch die Tage, für die Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weitergezahlt hat. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig, wenn Sie sich dem Ende der Bezugszeit nähern.
Beim Krankengeld für Arbeitnehmer gibt es einige Sonderfälle, die Sie kennen sollten. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihr Geld schnellstmöglich zu erhalten.
Hier können Sie Ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
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