Zuhause bleiben ohne schlechtes Gewissen
Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es einen Arzt, der die richtige Medizin verordnet. Und mindestens genauso dringend braucht es Sie, Ihre Zeit und elterliche Fürsorge. Um dies zu ermöglichen, unterstützt die VIACTIV berufstätige Eltern, die zuhause bleiben, um ein erkranktes Kind zu pflegen, mit dem sogenannten Kinderkrankengeld. Dies gilt für alle eigenen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Immer vorausgesetzt, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Fall Ihr Gehalt nicht weiter zahlt.
Höhe des Kinderkrankengeldes
Sie erhalten beim Kinderkrankengeld 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoeinkommens. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) erhalten haben, beträgt Ihr Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des Nettoeinkommens. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Auszahlung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt. Zusätzlich legt der Gesetzgeber jedes Jahr einen Krankengeld-Höchstbetrag fest. Für 2024 beträgt dieser 120,75 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag. Die nötigen Angaben bekommen wir direkt von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung fallen im Anspruchszeitraum nicht an. Etwa die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden allerdings fällig und gehen von Ihrem Bruttokrankengeld ab. Die andere Hälfte übernimmt die VIACTIV für Sie.