Was genau ist Arbeitsunfähigkeit?
Wer seine berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung seines Zustands ausführen kann, gilt als arbeitsunfähig. In diesem Fall sind Sie von der in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehenen grundsätzlichen Arbeitspflicht entbunden.
Informationspflicht
Arbeitnehmer müssen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Dies kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail geschehen. Bei längeren Erkrankungen ist außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU-Bescheinigung, umgangssprachlich: Krankenschein - vorzulegen.
Krankschreibung durch den Arzt
Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt Ihnen ein Arzt, dass Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Sie erhalten die Bescheinigung - abhängig von Ihrer Situation - vom Haus- oder Notarzt, im Krankenhaus oder auch von Ihrem Zahnarzt.
Wichtige Fristen: Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber melden
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens nach drei Kalendertagen Abwesenheit beim Arbeitgeber vorliegen muss. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung schon früher zu verlangen. Bitte besprechen Sie das mit Ihrer Personalabteilung. Wichtig ist, dass Sie aktiv werden.
Warum braucht die Krankenkasse meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an nachweisen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Wege, Sie erhalten nur noch die Ausfertigungen für Ihren Arbeitgeber sowie für sich selbst in Papierform. Falls die elektronische Übermittlung Ihrer AU-Daten einmal aus technischen Gründen in der Arztpraxis nicht funktionieren sollte, können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gerne per Post oder E-Mail schicken – oder auch ganz einfach über die Service-App hochladen! Weitere Infos zu unserer Service-App finden Sie auch auf unserer Website.
Sobald uns die aktuelle Bescheinigung vorliegt, können wir das Thema Krankengeld für Sie bearbeiten - und Sie können in Ruhe gesund werden.