Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es einen Arzt, der die richtige Medizin verordnet. Und mindestens genauso dringend braucht es Sie, Ihre Zeit und elterliche Fürsorge. Um dies zu ermöglichen, unterstützt die VIACTIV berufstätige Eltern, die zuhause bleiben, um ein erkranktes Kind zu pflegen, mit dem sogenannten Kinderkrankengeld. Dies gilt für alle eigenen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Immer vorausgesetzt, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Fall Ihr Gehalt nicht weiter zahlt.
Sie erhalten beim Kinderkrankengeld 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoeinkommens. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) erhalten haben, beträgt Ihr Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des Nettoeinkommens. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Auszahlung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt. Zusätzlich legt der Gesetzgeber jedes Jahr einen Krankengeld-Höchstbetrag fest. Für 2024 beträgt dieser 120,75 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag. Die nötigen Angaben bekommen wir direkt von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung fallen im Anspruchszeitraum nicht an. Etwa die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden allerdings fällig und gehen von Ihrem Bruttokrankengeld ab. Die andere Hälfte übernimmt die VIACTIV für Sie.
Im Rahmen des Pflegestudiumsänderungsgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld ab 01.01.2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil und für Alleinerziehende auf 30 Tage pro Kind, längstens für insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende, im Kalenderjahr festgesetzt.
Sie können seit Juli 2023 einen reduzierten Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, wenn Sie zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren haben. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozent reduziert. Das bedeutet, dass Sie als Eltern
Damit wir Ihren Beitrag korrekt reduzieren können, benötigen wir die Anzahl Ihrer Kinder. Um uns diese mitzuteilen, nutzen Sie bitte einfach unseren Fragebogen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Beiträgen zur Pflegeversicherung und der neuen Regelung zur Entlastung von Familien.
Wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten und in dieser Zeit nicht arbeiten können, unterstützt Sie die VIACTIV und zahlt Ihnen für die Zeit der medizinisch notwendigen Mitaufnahme im Krankenhaus Kinderkrankengeld. Bitte lassen Sie die beiliegende Bescheinigung über diesen Zeitraum vom Krankenhaus ausfüllen und reichen sie diese bei uns ein. Wir prüfen dann, ob wir Kinderkrankengeld zahlen können. Damit wir Ihren Verdienstausfall erfahren, setzen wir uns direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung
Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Ihr erkranktes Kind von Ihnen betreut oder gepflegt werden muss. Diese Bescheinigung können Sie bequem online hochladen oder uns per Post schicken. Wir überweisen das Krankengeld dann direkt auf Ihr Konto.
Hier können Sie Ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Sie können das Kinderkrankengeld auch problemlos über die VIACTIV-App beantragen oder auf sich übertragen lassen. Die persönlichen Daten sind dann bereits für hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice, über den Desktop-Browser nutzen.
Laden Sie die VIACTIV-App einfach im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter.
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