Eigenständigkeit bewahren
Zu den Toilettenhilfen zählen zum Beispiel Sitzerhöhungen oder Arm- und Rückenstützen - also Hilfsmittel, die das eigenständige Hinsetzen und Aufstehen erleichtern. Entsprechend profitieren zum Beispiel solche Menschen von den Hilfsmitteln, deren Stabilität beim Gehen und Stehen eingeschränkt ist. In welchen Fällen genau eine Toilettenhilfe notwendig ist und von der VIACTIV übernommen wird, hängt von Art und Grad der Beeinträchtigung ab.
So erhalten Sie Ihr Hilfsmittel
Versorgung und Abrechnung über Vertragspartner
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus, wenn er die Versorgung mit einer Toilettenhilfe für erforderlich hält. Bereitgestellt wird das Hilfsmittel dann durch einen unserer Vertragspartner, der die Kosten direkt mit uns abrechnet. Entsprechende Anbieter, die an unserem Versorgungsvertrag teilnehmen, finden Sie in unserer Vertragspartnerliste. Nehmen Sie einfach Kontakt zum gewünschten Leistungserbringer auf. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den passenden Vertragspartner zu finden. Wenden Sie sich hierzu jederzeit vertrauensvoll an die Experten unseres Hilfsmittel-Teams.