Daheim gut gebettet
Ein behindertengerechtes Bett kommt in Betracht, wenn das "normale" Bett nicht benutzt werden kann - auch nicht durch die Ergänzung mit speziellem Bettenzubehör. Im Handel erhältliche Seniorenbetten, die ebenfalls in der Regel elektrisch verstellbar sind, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln. Und nur, wenn auch diese nicht genutzt werden können, besteht ein Anspruch auf Versorgung mit einem behindertengerechten Bett zu Lasten der VIACTIV.
Menschen, die ein behindertengerechtes Bett benötigen, haben in der Regel derart schwere Mobilitätseinschränkungen, dass eine überwiegende Pflege im Bett erforderlich ist. Die VIACTIV unterstützt Betroffene in ihrer schwierigen Situation. Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
So erhalten Sie Ihr Hilfsmittel
Versorgung und Abrechnung über Vertragspartner
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus, wenn er die Versorgung mit einem Pflegebett für erforderlich hält. Bereitgestellt wird das Hilfsmittel dann durch einen unserer Vertragspartner, der die Kosten direkt mit uns abrechnet. Entsprechende Anbieter, die an unserem Versorgungsvertrag teilnehmen, finden Sie in unserer Vertragspartnerliste. Nehmen Sie einfach Kontakt zum gewünschten Leistungserbringer auf. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den passenden Vertragspartner zu finden. Wenden Sie sich hierzu jederzeit vertrauensvoll an die Experten unseres Hilfsmittel-Teams.