So bekommen Sie Ihren Haarersatz
Versorgung und Abrechnung über Vertragspartner
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen einen Haarersatz verordnen, wenn Sie krankheitsbedingt vorübergehend oder dauerhaft darauf angewiesen sind.
Mit der Verordnung wenden Sie sich dann am besten direkt an einen unserer Vertragspartner. Dort werden Sie individuell beraten. Der Anbieter klärt auch etwaige Kostenfragen für Sie und rechnet später direkt mit uns ab.
Wichtig zu wissen:
- Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir die Kosten für Haarersatz nur für Frauen übernehmen. Männer haben laut Gesetz leider keinen Anspruch auf eine entsprechende Versorgung.
- Guter Haarersatz sollte immer so gefertigt und ausgewählt werden, dass andere Personen den Unterschied zu echtem Haar nicht sofort erkennen. Dies stellen wir in unseren Verträgen sicher. Trotzdem können sich die Modelle von Anbieter zu Anbieter natürlich unterscheiden. Ebenso dürfen Haarhäuser besonders hochwertige Perücken und Haarteile mit Aufpreis anbieten.
- Wenn Sie den Haarersatz nur vorübergehend brauchen, unterstützen wir Sie in der Regel mit einer Kunsthaarperücke zur Kurzzeitversorgung. Bei dauerhaften Erkrankungen kommen auch Modelle zur Langzeitversorgung in Frage. Sie sind allergisch gegen Kunsthaare? Dann übernehmen wir im Einzelfall sogar die Kosten für eine Echthaarperücke.
Die kooperierenden Haarhäuser informieren Sie gerne über Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten.
Auch wir sind natürlich immer für Sie da. Wenden Sie sich bei Fragen einfach an das VIACTIV Hilfsmittel-Team. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter.