Brille und Kontaktlinsen auf Rezept
Wenn Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren aus medizinischen Gründen eine Brille (oder Kontaktlinsen) benötigen, beteiligt sich die VIACTIV an den Kosten. Die Kostenübernahme für Sehhilfen bei Erwachsenen ist grundsätzlich nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Es gibt jedoch Fälle, in denen die VIACTIV Brillen für Erwachsene mit einem Vertragspreis bezuschusst.
Erwachsene haben einen Anspruch auf Brillen, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Darüber hinaus können Erwachsene einen Zuschuss erhalten, wenn ein Fernausgleich von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als 4 Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigt wird. Ein Zuschuss für Kontaktlinsen ist unter anderem bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien möglich.
Finanzielle Entlastung durch Festzuschüsse
Sollte eine Versorgung mit Sehhilfen erforderlich sein, benötigen wir eine entsprechende Verordnung Ihres behandelnden Arztes sowie einen Kostenvoranschlag eines zugelassenen Leistungserbringers. Unser Zuschuss richtet sich nach einem Vertragspreis für die jeweils notwendige Versorgung. Über die Höhe des Zuschusses informiert Sie Ihr Optiker. An den Kosten des Brillengestells dürfen gesetzliche Krankenkassen sich nicht beteiligen.