Beatmungsgeräte für die eigenen vier Wände
Die Beatmung mit einem Beatmungsgerät ist ein komplexer Vorgang, der neben der eigentlichen Apparatur den Einsatz weiteren Zubehörs erfordert. Bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung sorgt die VIACTIV für die Bereitstellung eines Beatmungsgeräts durch einen geeigneten Vertragspartner. Das Beatmungsgerät wird dabei nicht dauerhaft von Ihnen erworben, sondern für die Dauer der Beatmungszeit zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner liefert und montiert des Gerät. Hierfür erhält er von uns eine einmalige Vergütung. Darüber hinaus trägt die VIACTIV die Kosten für Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Bei Fragen zur Bereitstellung eines Beatmunsgeräts wenden Sie sich jederzeit gerne an die Experten unseres Hilfsmittel-Teams.
So erhalten Sie Ihr Hilfsmittel
Versorgung und Abrechnung über Vertragspartner
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus, wenn er die Versorgung mit dem Hilfsmittel für erforderlich hält. Bereitgestellt wird dieses dann durch einen unserer Vertragspartner, der die Kosten direkt mit uns abrechnet. Entsprechende Anbieter, die an unserem Versorgungsvertrag teilnehmen, finden Sie in unserer Vertragspartnerliste. Nehmen Sie einfach Kontakt zum gewünschten Leistungserbringer auf. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den passenden Vertragspartner zu finden. Wenden Sie sich hierzu jederzeit vertrauensvoll an die Experten unseres Hilfsmittel-Teams.
Tipp: Beatmungsgeräte-Geräte haben einen hohen Stromverbrauch. VIACTIV unterstützt Sie bei der Finanzierung. Sie können die entsprechenden Zuschüsse der Stromkosten bei uns beantragen.